[375] Mord (lat. homicidium praemeditatum) heißt die absichtliche und unbefugte Tötung eines Menschen. Unter den Begriff Mord fällt also nicht: 1. die unabsichtliche, zufällige oder fahrlässige Tötung (Totschlag); 2. die befugte, aus Notwehr oder im offenen Kriege erfolgte Tötung; 3. die Tötung der Tiere. Man unterscheidet den groben oder plötzlichen Mord vom feinen oder allmählichen. Mord wird im allgemeinen durch Tod bestraft. Justizmord heißt die rechtswidrige Hinrichtung unter dem Scheine des Rechtes, z.B. die des Jean Calas (1762). Vgl. von Holtzendorf, das Verbrechen des Mordes. Berl. 1875.