Oberhaupt

[402] Oberhaupt des Reichs der Zwecke nennt Kant (1724 bis 1804) (Grundlegung zur Metaph. der Sitten, S. 75) ein vernünftiges Wesen, das allgemeine Gesetze gibt, ohne selbst denselben unterworfen zu sein. Ein solches Wesen muß unendlich, frei und unabhängig von sinnlichen Neigungen, Bedürfnissen und Antrieben und schrankenlos in seiner Macht sein.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 402.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika