casum sentit dominus

[113] casum sentit dominus (lat. den zufälligen Verlust trägt der Eigentümer) und casus a nullo praestatur (für den Zufall wird nicht gehaftet) sind zwei entgegengesetzte Sätze, deren Widerspruch andeutet, daß der Mensch für das, was zufällig aus seinen Handlungen entspringt, schwer Regeln aufstellen kann. Vgl. Zufall.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 113.
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