psychophysisches Gesetz

[474] psychophysisches Gesetz ist das Gesetz, das von E. H. Weber und Fechner aufgestellt ist; es lautet: »Der Zuwachs des Reizes, welcher eine eben merkliche Empfindung hervorbringt, steht zu der Reizgröße, zu welcher er hinzukommt, immer in demselben Verhältnis.«

(dr/r = Konst.; oder(r1-r0)/r = (r2-r1)/r1 = (r3-r2)/r2 usw.)

»Der Unterschied je zweier Reize wird also gleich hoch geschätzt, wenn das Verhältnis der Reize unverändert bleibt« oder: »Soll in unserer Auffassung die Intensität der [474] Empfindung um gleiche absolute Größen zunehmen, so muß der relative Reizzuwachs konstant bleiben.« Hieraus folgt: »Die Stärke des Reizes muß in einem geometrischen Verhältnisse zunehmen, wenn die Stärke der apperzipierten Empfindung in einem arithmetischen zunehmen soll.« »Die Intensitäten der Empfindungen verhalten sich wie die Logarithmen der Intensitäten der sie hervorrufenden Reize, wenn als Einheit der Schwellenwert des Reizes angesehen wird, d.h. diejenige Reizstärke, wobei die Empfindung in der Reihe wachsender Reize zuerst entsteht, resp. bei abnehmender Reihe zuerst verschwindet ( E = c*log(r/e) ).« Das Webersche Gesetz gilt von Licht- (100 : 101), Druck- (15: 16); und besonders deutlich von Schallempfindungen (3 : 4) aber es hat eine obere und untere Grenze, bei der es seine Richtigkeit verliert. Es läßt eine physiologische (Müller), psychophysische (Fechner) und psychologische (Wundt) Ausdeutung zu. (Wundt, Grundz. d. phys. Psych. I S. 356 ff.). Die erste leitet dasselbe aus hypothetischen Verhältnissen der Leitung der Erregungen im zentralen Nervensystem ab; die zweite betrachtet es als ein spezifisches Gesetz der Wechselwirkung zwischen Leib und Seele und beruht auf einer Auffassung dieses Verhältnisses, die heute nicht mehr gilt. Nach der dritten, von Wundt vertretenen Auffassung bezieht sich das Gesetz lediglich auf die relative Maßbeziehung der Empfindungen selbst.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 474-475.
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