[190] Hiernechst trug es sich zu / daß ein corporal von den galeeren namens Gasparo Monizzo / mit einem Neapolitanischen bürger in einen hefftigen wort-streit gerieth / zu dem er noch beym abschiede sagte: Wenn ich nur hundert kronen hätte / so wüste ich wohl /was ich thun wolte. Dieses legte der bürger nicht anders aus / als ob ihn der corporal ermorden / und alsdenn mit dem verlangten gelde flüchtig werden wolte; dahero beklagte er sich beym Vice-Re / und bat inständig / seinem gegentheil anzubefehlen / daß er sagen muste / was er mit dem gelde hätte thun wollen. Worauf in gegenwart beyder partheyen dieser ausspruch erfolgte: Hiermit wird klägern anbefohlen /beklagten alsofort hundert kronen zu geben /nach dessen erfolg letzterer gehalten seyn soll / zu sagen / was er damit machen wolle. Als nun die auszahlung geschehn / und der corporal nochmals befraget wurde / gab er zur antwort: Ich will sie zu bezahlung meiner schulden gebrauchen. Hierauf kehrte sich der Vice-Re zu dem bürger / und[190] sagte: Anitzo seyd ihr aller sorgen loß / und könnet zu frieden seyn /daß ihr nunmehro wisset / warum der beklagte hundert kronen haben wollen. Dieser aber behielte das geld.