506.

[190] Hiernechst trug es sich zu / daß ein corporal von den galeeren namens Gasparo Monizzo / mit einem Neapolitanischen bürger in einen hefftigen wort-streit gerieth / zu dem er noch beym abschiede sagte: Wenn ich nur hundert kronen hätte / so wüste ich wohl /was ich thun wolte. Dieses legte der bürger nicht anders aus / als ob ihn der corporal ermorden / und alsdenn mit dem verlangten gelde flüchtig werden wolte; dahero beklagte er sich beym Vice-Re / und bat inständig / seinem gegentheil anzubefehlen / daß er sagen muste / was er mit dem gelde hätte thun wollen. Worauf in gegenwart beyder partheyen dieser ausspruch erfolgte: Hiermit wird klägern anbefohlen /beklagten alsofort hundert kronen zu geben /nach dessen erfolg letzterer gehalten seyn soll / zu sagen / was er damit machen wolle. Als nun die auszahlung geschehn / und der corporal nochmals befraget wurde / gab er zur antwort: Ich will sie zu bezahlung meiner schulden gebrauchen. Hierauf kehrte sich der Vice-Re zu dem bürger / und[190] sagte: Anitzo seyd ihr aller sorgen loß / und könnet zu frieden seyn /daß ihr nunmehro wisset / warum der beklagte hundert kronen haben wollen. Dieser aber behielte das geld.

Quelle:
Das Buch der Weisen und Narren oder kluge und einfältige reden und tworten, welche von leuten aus allerhand nationen bey verschiedenen begebenheiten entweder im ernst oder aus schertz vorgebracht worden. Leipzig 1705, S. 190-191.
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