[181] Gymnasiasten.

Gymnasiasten betriegen 1) Wenn sie sich bey den Professoribus entschuldigen, daß sie wegen vorhabender Reise die Lectiones nicht besuchen könten, solche Reise aber hernach entweder noch etliche Tage verschieben, oder gar nicht vornehmen. 2) Wenn sie sich zu ihrer Verreisung etwa 8. oder 10. Tage ausgebeten, hernach aber vor sich wol noch eine gantze Woche drüber aussen bleiben / und bey ihrer Rückkunfft,[181] warum sie nicht eher kommen können, allerhand erdichtete Entschuldigungen vorzubringen wissen. 3) Wenn sie es mit dem Famulo anlegen / daß er sie Zeit währender Lection abruffen und vorgeben solle, es sey jemand, der ihrer verlanget hätte, vor der Thür gewesen. 4) Wenn sie bey ihren Eltern und Vorgesetzten zu Hause auf Befragen / ob sie in der Lection gewesen? mit Ja antworten / und gleichwol unter den Lectionen die Reit-Schule / Tantz- und Fecht-Boden, oder andere ihnen verbottene Oerter besucht haben. 5) Wenn sie sich anstellen / als ob ihnen die Nase schweißete / solcher gestalt mit Manier zur Thür hinaus zu kommen, und entweder denen zu recitirenden Lectionibus, so sie nicht gelernet, zu entgehen / oder aber ihnen beym Becken Brod und andere Dinge zu hohlen. 6) Wenn sie die Exercitia, und was sonst zu elaboriren gegeben wird / sich entweder von andern machen lassen / oder von ihren Nachbaren heimlich ausschreiben, und gleichwol vor ihre eigene Arbeit ausgeben. 7) Wenn sie die memoriter zu recitirende Lectiones aus den Büchern lesen, oder auf ein Zettulgen schreiben, und, nachdem sie zum Schein das Buch zugemacht, davon ohnvermerckt ablesen. 8) Wenn sie unter den Lectionen, an statt / daß sie auf das / was proponirt wird, Achtung haben sollen, die zur Elaboration in die Feder dictirte Exercitia verfertigen, damit sie zu Hause desto ungehinderter spatziren oder dem Spiel nachgehen können. 9) Wenn sie in den Lectionen nur pro forma da sitzen / und, statt daß sie attent seyn solten, Romaine, oder andere dergleichen Bücher lesen.


[182] Mittel: Daß so wohl durch die Herren Directores oder Professores auf obiges alles mögliche Aufsicht geführet / und durch aufgestellte Kundschafft / oder auf heimlich Ansagen und Denunciren hierzu bestellender Observatorum diese Betrügereyen ausgemacht / und exemplarisch abgestraffet werden / als auch / daß Eltern ihren auf Gymnasiis studirenden Söhnen gewisse /fromme und fleissige Stuben-Gesellen oder Professores und andere honette Leute zu Inspectoren derer Studiorum und Morum bestellen.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 181-183.
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