Häfner oder Töpffer.

[183] Häfner oder Töpffer betriegen 1) Wenn sie den Thon / woraus die Häfen zubereitet werden sollen, nicht recht zähe machen, und wohl durcharbeiten, damit im ersten Gebrauch entweder der Griff oder der Boden daran desto eher ausfallen, und man ihnen fein bald wieder neue Töpffe abkauffen möge. 2) Wenn sie die nicht wohl ausgebrannte Gefässe / da ihnen etwa der Brandt mißrathen / vor tüchtige und völlig ausgebrannte verkauffen. 3) Wenn sie bey Verkauffung der Töpfe über diejenigen, so einen Riß oder Loch haben / die Hand fein zu halten wissen / daß es der eilende Käuffer nicht gewahr wird, als biß er nach Hause kommt / und das Geschirr genauer ansieht. 4) Wenn sie ihr Geschirr nur obenhin verglasen / damit die Glasur bald wieder abfalle, und man / ehe noch das alte völlig zerbrochen, neues kauffen müsse. 5) Wenn sie bey Andingung eines Ofens gegen ein gewisses Stück Geld denselben so und so prächtig oder kostbar zu verfertigen versprechen, dieser aber / nachdem er fertig und aufgesetzet ist / nicht so wohl und fein, als der Töpffer es dem Käuffer vorgebildet / sich præsentiret. 6) Wenn sie nur einmahl[183] gebrannte irrdene Geschirr vor doppelt oder zweymahl gebrannte ausgeben / damit man solche desto theurer bezahlen möge. 7) Wenn sie an den Gefäßen, welche im Brennen oder sonst Ritze oder Löcher bekommen, solche verstreichen, daß man die Fehler daran so gleich nicht mercken könne. 8) Wann sie Waare die nicht geflossen ist / verkauffen. 9) Wenn sie wider die Innung ihre Waaren auf die Dörfer und Kirch weihen bringen, und daselbst verkauffen, oder mit hausiren gehen. 10) Wenn sie einander heimlich die Kunden abspannen. 11) Wenn sie die zu fertigen auf eine gewisse Zeit versprochene Arbeit nicht verfertigen.


Mittel: Daß die Obrigkeit durch verständige Leute denen Töpffern ihre Arbeit jezuweilen beschauen lasse /und auf jedes Stück untüchtiger Waare / nachdeme daß solches weggenommen worden / eine gewisse Straffe setze und einfordere.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 183-184.
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