XIIII.

1VND der HERR redet mit Mose / vnd sprach /2Das ist das Gesetz vber den Aussetzigen / wenn er sol gereiniget werden. Er sol zum Priester komen / 3Vnd der Priester sol aus dem Lager gehen / vnd besehen / wie das mal des aussatzs am Aussetzigen heil worden ist. 4Vnd sol gebieten / dem / der zu reinigen ist / das er zween lebendige Vogel neme / die da rein sind / vnd Cedern holtz / vnd rosinfarb wolle vnd Jsop. 5Vnd sol gebieten / den einen Vogel zu schlachten in einem erden gefess am fliessenden wasser. 6Vnd sol den lebendigen Vogel nemen mit dem Cedern holtz / rosinfarb wolle vnd Jsop / vnd in des geschlachten vogels blut tuncken am fliessenden wasser / 7vnd besprengen den / der vom aussatz zu reinigen ist / sieben mal / Vnd reinige jn also / vnd lasse den lebendigen Vogel ins frey feld fliegen. Math. 8.; Mar. 1.; Luc. 5.; Luc. 17.

8DEr Gereinigte aber sol seine Kleider wasschen /vnd alle seine Har abscheren / vnd sich mit wasser baden / so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager /Doch sol er ausser seiner Hütten sieben tage bleiben. 9Vnd am siebenden tage sol er alle seine Har abscheren auff dem heubt / am bart / an den augbrunen / das alle har abgeschoren seien / Vnd sol seine kleider wasschen vnd sein fleisch im wasser baden / so ist er rein.


10VND am achten tag sol er zwey Lemmer nemen on wandel / vnd ein jerig Schaf on wandel / vnd dreyzehenden semelmelh zum Speisopffer / mit öle gemenget / vnd ein Log1 öles. 11Da sol der Priester denselben Gereinigten / vnd diese ding stellen fur den HERRN / fur der thür der Hütten des Stiffts. 12Vnd sol das eine Lamb nemen / vnd zum Schuldopffer opffern / mit dem Log öle / vnd sol solchs fur dem HERRN Weben / 13vnd darnach das Lamb schlachten / da man das Sündopffer vnd Brandopffer schlachtet / nemlich / an heiliger stet / Denn wie das Sündopffer / also ist auch das Schuldopffer des Priesters /Denn es ist das allerheiligst.

14VND der Priester sol des bluts nemen vom Schuldopffer / vnd dem Gereinigten auff den knörbel des rechten ohrs thun / vnd auff den daumen seiner [63b] rechten hand / vnd auff den grossen zehe seines rechten fusses. 15Darnach sol er des öles aus dem Log nemen / vnd in seine (des Priesters) lincke hand giessen / 16vnd mit seinem rechten finger in das öle tuncken / das in seiner lincken hand ist / vnd sprengen mit seinem finger das öle sieben mal fur dem HERRN. 17Das vbrige öle aber in seiner hand sol er dem Gereinigten auff den knörbel des rechten ohrs thun / vnd auff den rechten daumen / vnd auff den grossen zehe seines rechten fusses / oben auff das blut des Schuldopffers. 18Das vbrige öle aber in seiner hand sol er auff des Gereinigten heubt thun / vnd jn versünen fur dem HERRN. 19Vnd sol das Sündopffer machen / vnd den Gereinigten versünen seiner vnreinigkeit halben. Vnd sol darnach das Brandopffer schlachten / 20vnd sol es auff dem Altar opffern /sampt dem Speisopffer vnd jn versünen / so ist er rein.


21JST er aber Arm / vnd mit seiner hand nicht so viel erwirbt / So neme er ein Lamb zum Schuldopffer zu Weben / jn zuuersünen / vnd ein zehenden Semelmelh mit öle gemengt zum Speisopffer / vnd ein Log öle / 22vnd zwo Dordeltauben / oder zwo Jungetauben / die er mit seiner hand erwerben kan / Das eine sey ein Sündopffer / die ander ein Brandopffer.23Vnd bring sie am achten tage seiner reinigung zum Priester / fur der thür der Hütten des Stiffts / fur dem HERRN.

24DA sol der Priester das Lamb zum Schuldopffer nemen / vnd das Log öle / vnd sols alles Weben fur dem HERRN / 25vnd das Lamb des Schuldopffers schlachten. Vnd des bluts nemen von dem selben Schuldopffer / vnd dem Gereinigten thun auff den knörbel seines rechten ohrs / vnd auff den daumen seiner rechten hand / vnd auff den grossen zehe seines rechten fusses / 26Vnd des öles in seine (des Priesters) lincke hand giessen / 27vnd mit seinem rechten finger / das öle das in seiner lincken hand ist / sieben mal sprengen fur dem HERRN.

28DEs vbrigen aber in seiner hand / sol er dem Gereinigten auff den knörbel seines rechten ohrs / vnd auff den daumen seiner rechten hand / vnd auff den grossen zehe seins rechten Fusses thun / oben auff das blut des Schuldopffers. 29Das vbrige öle aber in seiner hand sol er dem Gereinigten auff das heubt thun /jn zuuersünen fur dem HERRN. 30Vnd darnach aus der einen Dordeltauben oder Jungentauben / wie seine hand hat mügen erwerben / 31ein Sündopffer / Aus der andern ein Brandopffer machen / sampt dem Speisopffer / vnd sol der Priester den Gereinigten also versünen fur dem HERRN. 32Das sey das Gesetz fur den Aussetzigen / der mit seiner hand nicht erwerben kan / was zu seiner reinigung gehört.


33Vnd der HERR redet mit mose vnd aaron / vnd sprach / 34Wenn jr ins land Canaan kompt / das ich euch zur Besitzung gebe / vnd werde jrgent in einem Hause ewr besitzung ein Aussatzmal geben / 35So sol der komen / des das haus ist / dem Priester ansagen /vnd sprechen / Es sihet mich an / als sey ein aussetzig mal an meim hause. 36Da sol der Priester heissen /das sie das haus ausreumen / ehe denn der Priester hin ein gehet / das mal zu besehen / auff das nicht vnrein werde alles was im hause ist / Darnach sol der Priester hinein gehen / das haus zu besehen.

37WEnn er nu das mal besihet / vnd findet / das an der wand des hauses / gele oder rötliche grüblin sind /vnd jr ansehen tieffer / denn sonst die wand ist / 38So sol er zum haus zur thür er aus gehen / vnd das haus sieben tage verschliessen. 39Vnd wenn er am siebenden tag widerkompt / vnd sihet das das mal weitergefressen hat / an des hauses wand / 40So sol er die steine heissen ausbrechen / darm das mal ist / vnd hin ausfur die Stad / an einen vnreinen ort werffen.41Vnd das haus sol man inwendig rings rumb schaben / vnd sollen den abgeschabenen leimen hin ausfur die Stad an einen vnreinen ort schütten. 42Vnd [64a] andere steine nemen vnd an jener stat thun / vnd andern leimen nemen / vnd das haus bewerffen.

43WEnn denn das mal widerkompt / vnd ausbricht am hause / nach dem man die steine ausgerissen / vnd das haus anders beworffen hat / 44So sol der Priester hin ein gehen. Vnd wenn er sihet / das das mal weitergefressen hat am hause / so ists gewis ein fressender Aussatz am hause / vnd ist vnrein. 45Darumb sol man das haus abbrechen / stein vnd holtz / vnd allen leimen am hause / vnd sols hinausfüren fur die Stad an einen vnreinen ort. 46Vnd wer in das haus gehet / so lang es verschlossen ist / der ist vnrein bis an den abend. 47Vnd wer drinnen ligt oder drinnen isset / der sol seine Kleider wasschen.

48WO aber der Priester / wenn er hin ein gehet /sihet / das dis mal nicht weiter am hause gefressen hat / nach dem das haus beworffen ist / So sol ers rein sprechen / denn das mal ist heil worden. 49Vnd sol zum Sündopffer fur das haus nemen zween Vogel /Cedern holtz / vnd rosinfarbe wolle vnd Jsop. 50Vnd den einen Vogel schlachten in einem erden gefess an einem fliessenden wasser. 51Vnd sol nemen das Cedern holtz / die rosinfarbe wolle / den Jsop / vnd den lebendigen Vogel / vnd in des geschlachten Vogels blut tuncken / an dem fliessenden wasser / vnd das haus sieben mal besprengen. 52Vnd sol also das haus entsündigen mit dem blut des Vogels / vnd mit fliessendem wasser / mit dem lebendigen Vogel / mit dem Cedern holtz / mit Jsopen vnd mit rosinfarbe wolle. 53Vnd sol den lebendigen Vogel lassen hin ausfur die Stad ins frey feld fliegen / vnd das haus versünen / so ists rein.

54DAs ist das Gesetz vber allerley mal des Aussatzs vnd Grinds 55vber den Aussatz der kleider / vnd der heuser / 56vber die beulen / gnetz vnd eiter weis /57Auff das man wisse / wenn etwas vnrein oder rein ist / Das ist das Gesetz vom Aussatz.


1 Log ist ein klein meslin / auff Ebreisch also genennet Aber noch vngewis wie gros es sey.


Quelle:
Martin Luther: Die gantze Heilige Schrifft Deudsch. 2 Bände, München 1972.
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