Scena IV.

[134] Justitia repetiret ihre vorige admonition.


PRAESIDENT AD CHIRURGUM. Demnach ihr in nechster Verhör bekennet und[134] gestanden / daß ihr den armen Soldaten ermordet / und also einen erschreklichen Todschlag oder homicidium begangen / als seyd ihr ietzo deswegen wiederum anhero getzolet worden / daß wir nochmals von euch vernehmen / ob ihr solch homicidium gestehet / damit ihr künfftig nicht einwenden könnet / ihr wäret bey der ersten Verhör übereylet worden.

CHIRURGUS. Daß ich den Soldaten aufgeschnitten / und er endlich darüber verstorben sey / das gestehe ich beständig: Daß ich aber hierdurch ein homicidium oder Todschlag begangen haben solle / darzu kan ich mich durchaus nicht verstehen.

ADSESSOR I. Meine Herren hören doch den wunderlichen discurs. Er gestehet / daß er jenen ums Leben bracht / und will doch keinen Todschlag begangen haben. Er muß entweder nicht wohl bey Sinnen seyn / oder unser frefentlich spotten: Welches wir ihme so nicht sollen hinpassiren lassen.

ADSESSOR II. Einen Todschlag begehet ja der jenige / der einen Menschen aus eigenem Belieben unrechtmässiger Weise ums Leben bringet. Weil denn ihr / Barbirer / dergleichen gethan habt. So könnt ihr ja nimmermehr leugnen / daß ihr solcher gestalt einen Todschlag begangen habt. Enthaltet euch derowegen solcher Reden / damit ihr eure Boßheit immer mehr und mehr an den Tag gebet / und uns veranlasset / ein schärferes Vrtheil zu fällen.[135]

CHIRURGUS. Meine Herren vergeben mir / daß ich meine Nohtdurfft rede. Denn es trifft mein Leben an / wo ich mich nicht vorsehe.

ADSESSOR III. Eure Nohtdurfft zu reden wird euch gar nicht verboten. Aber ihr müsset gute und tüchtige fundamenta zu eurer defension und Verthätigung anführen / und nicht mit solchen Lappereyen und ungegründeten distinctionibus aufgezogen ko ien. Was habt ihr an dem Schlusse meines Herren Collegen Hier siehet er auf Adsess. II. zu tadeln oder zu erinnern?

CHIRURGUS. Ich vermeine aber / nur der jenige begehe einen Todschlag / der einen unschuldigen Menschen / und zwar zu desselben Verderbniß / ermordet. Weil denn nun der entloffene Soldat nicht unschuldig gewesen / und durch mich zum ewigen Leben desto zeitlicher befördert worden; so hab ich ie keinen Todschlag begangen.

ADSESSOR IV. Wir sehen ja / meine Herren / daß der böse Mensch unser nur spottet. Was wollen wir längere Geduld mit ihm tragen? Die Boßheit leuchtet aus allen seinen Worten herfür. Wenn sein letzterer Grund richtig wäre / so hätten die Tyrannen Vorzeiten / wenn sie einen Märterer hingerichtet / keinen Todschlag begangen. Denn auch die heiligen Märterer dadurch zum ewigen Leben befördert worden.[136]

CHIRURGUS. Ich rede nur / was zu meiner defension nöhtig ist. Bitte nochmals / Sie wollen mir großgünstig vergeben.

PRAESES. Laßt den Knecht kommen / und ihn wieder in den Thurm führen.

ADSESSOR IV klingelt / und spricht zū Büttel. Da / nimm den Barbirer wieder in gute Verwahrung.

LICTOR. Hochgelahrte Herren / das werde ich beobachten Fort mit mir nach dem Loche zu.

PRAESES. Morgen werden wir doch wieder zusammen kommen müssen.

ADSESSOR I. Wir wollen uns schon zu rechter Zeit einfinden.


Moriones agiren.


Quelle:
Johann Sebastian Mitternacht: Dramen. Tübingen 1972, S. 134-137.
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