g.

[133] Als Graf Anton Günther das Schloß zu Oldenburg erbaute, wollten die Mauern nicht stehen bleiben. Da nahmen die Mauerleute einer Mutter, die mit ihrem Kinde vorüberging, das Kind fort und mauerten dasselbe lebendig ein. Von der Zeit an blieb der Bau stehen. Die Mutter aber sprach einen Fluch über das Schloß aus, daß bis zum fünften Gliede kein Kind, das in dem Schloß geboren werde, seine Mutter kennen lernen solle. – Nach anderen gilt der Fluch für alle Zeiten und ist ausgesprochen von dem Fräulein von Ungnad, der Geliebten des Grafen Anton Günther, als sie der Graf verstieß und ihr zugleich ihren Sohn, den nachmaligen Grafen von Aldenburg, nahm. – Der Fluch kann gelöst werden, wenn einmal eine neu vermählte Landesfürstin mit einem Gespann von sechs Schimmeln, dem ein Vorreiter auf einem Schimmel beigegeben ist, eingeholt wird. Als im Jahre 1852 der Großherzog seine Gemahlin heimführte, waren daher die nötigen Schimmel, der Sicherheit wegen sogar neun, bereit gehalten. Indeß ganz kurz vor dem Einzuge wurde erst der eine, dann ein zweiter und endlich auch ein dritter krank und unbrauchbar, so daß die Einholung zuletzt doch mit dunklen Pferden geschehen[133] mußte. Dennoch hat sich der Fluch nicht erfüllt. Die 1852 eingeführte Fürstin starb hochbetagt mit Hinterlassung zweier Söhne, des jetzigen Großherzogs Friedrich August und des Herzogs Georg Ludwig.

In einem Märchen verwünscht eine Mutter in der Übereilung ihre drei Söhne in drei Raben 625. Ein Mann in den Mond verwünscht 331b. Ein Mädchen wird durch einen Wunsch zur Mutter 633.[134]

Quelle:
Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2, Band 1, Oldenburg 21909, S. CXXXIII133-CXXXV135.
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