[11] Abfallrohre, Hohlzylinder aus Zinkblech (Nr. 1315), Kupferblech, verzinktem Eisenblech oder Gußeisen zur Ableitung des in Dachrinnen aufgefangenen Regenwassers. Sie werden in Entfernungen von 1525 m angebracht und dürfen des Einfrierens wegen nicht unter 12 cm Lichtweite haben.
Zur Bestimmung ihrer Anzahl rechnet man in der Regel 1,01,2 qcm Rohrquerschnitt auf 1 qm Grundfläche des Daches. Nach dem preußischen Ministerialerlaß vom 31. März 1887 ist auf 1525 m Frontlänge ein Abfallrohr von 130150 mm Lichtweite anzuordnen. Die Rohre werden in 1,53 m Entfernung durch Rohrschellen gestützt, auf denen sie mit angelötetem Bund aufsitzen. Scharfe Krümmungen der Abfallrohre sind schädlich, weil sich in diesen leicht Schmutz oder Eiszapfen ansetzen und zu Verstopfungen Anlaß geben. Letztere entstehen auch dann, wenn bei plötzlich eintretendem Tauwetter das Tauwasser in den Abfallröhren durch eine noch gefrorene Umgebung, wie z.B. Mauerwerk oder den Erdboden, geführt wird und infolgedessen selbst gefriert. Vorteilhaft ist es, wenn die Abfallrohre überall frei sichtbar sind, damit schadhafte Stellen an ihnen leicht erkannt werden können; führen sie in öffentliche Kanäle und will man dafür Sorge tragen, daß nicht Kanalluft durch sie aufsteigt, so sind vor der Einmündung in die Kanäle Wasserverschlüsse anzubringen. Bei weit ausgedehnten Sheddächern ist man genötigt, die Abfallrohre im Innern der Gebäude, eventuell unter Benutzung eiserner Säulen, herabzuführen. Sind die betreffenden Räume erwärmt, so ist dadurch die Gefahr des Einfrierens beseitigt. Diese Erfahrung hat dazu geführt, auch bei andern Gebäuden die Abfallrohre im Innern anzulegen, bezw. sie von den außerhalb befindlichen Dachrinnen nach Rinnen in einem vor Kälte genügend geschützten Dachboden zu leiten [1]. Selbstverständlich müssen alle im Innern von Gebäuden angebrachten Abfallrohre und Rinnen mit besonderer Vorsicht hergestellt werden, da Undichtigkeiten derselben leicht verhältnismäßig großen Schaden herbeiführen können. Bei Abfallröhren am Aeußern von Gebäuden wird man jedoch aus den oben angeführten Gründen auf ein zeitweises Einfrieren des in den Erdboden eintretenden Tauwaffers gefaßt sein müssen, und man hat deshalb an diesen Stellen das Innere der Abfallrohre durch Reinigungskästen oder hochziehbare Ueberschiebrohre zugänglich gemacht [2]. Sehr zweckmäßig erscheint es auch, an den Stellen, an denen Einfrieren zu befürchten ist, dem dadurch herbeigeführten Zerreißen der Abfallrohre in der Weise vorzubeugen, daß man Querschnitte aus flach gewelltem Blech oder mit Bleifalz verwendet, weil diese nachgiebig sind. Es kostet 1 m Abfallrohr von 30 cm Zuschnitt, d.h. Breite der verwendeten Blechstreifen, einschließlich Schelleisen von Zinkblech Nr. 13: 2,3 ℳ. und von Zinkblech Nr. 14: 2,5 ℳ.
Literatur: [1] Nowak, E., Der Metallbau, Leipzig 1882, S. 309311. [2] Baukunde des Architekten, Berlin 1903, I., 1., S. 733735. [3] Handbuch der Architektur, Darmstadt 1883, 3. Teil, 5. Bd., S. 178.