[44] Abstellvorrichtungen, Einrichtungen zur Unterbrechung der Bewegung von Kraftmaschinen, Arbeitsmaschinen und Transmissionen.
E. Schmitt.
Die Stillsetzung von Kraftmaschinen erfolgt durch Absperrung des Zutritts des Kraftmittels zur Maschine (vgl. Dampfmaschinen, Wassermotoren, Gasmaschinen, Kraftübertragung, pneumatische, Dynamomaschine), bei Windrädern durch geeignete Einstellung der dem Winddruck ausgesetzten Windflügel oder Radschaufeln. Für Arbeitsmaschinen und Transmissionen wird die unmittelbare Außerbetriebsetzung durch Abstellen des Antriebs mittels Ausrückvorrichtungen (s.d.) bewirkt. Besondere Bauart erhalten die Abstellvorrichtungen, wenn sie auch von entfernteren Stellen aus und möglichst rasch zur Wirksamkeit gebracht werden sollen, um bei Eintritt eines Unfalls oder bei vermuteter Gefahr einen Stillstand der gefahrbringenden Teile zu erzielen (s. Unfallverhütung). Diese schnell zur Ruhe zu bringen, sind häufig Bremsen notwendig, die gleichzeitig mit den Abstellvorrichtungen in Tätigkeit treten. Manchmal werden lediglich solche Bremsen verwendet, um damit die Maschinen rasch zum Stillstand zu bringen (Schwungradbremsen für Dampfmaschinen). Für manche Arbeitsmaschinen werden die Abstellvorrichtungen so konstruiert, daß sie selbsttätig nach Verlauf einer bestimmten Zeit, Zurücklegung eines gewissen Weges oder nach Abschluß eines Arbeitsprozesses die Antriebsmaschine oder Antriebsvorrichtung in Stillstand setzen (vgl. Fahrstuhl, Schachtförderung).
Hartmann.