[220] Anlandevorrichtung, ermöglicht in einem Hafen das Besteigen und Verlassen der Schiffe für die Passagiere und das Laden oder Löschen der Waren. Beim Beginn der Schiffahrt und auch heute noch bei bescheidenen Hafenanlagen vollzogen und vollziehen sich alle diese Vorgänge am Anlegeplatz der Schiffe, indem man neben dieselben Boote bringt und sowohl Personen als Waren von einem zum andern umladet. Die eigentlichen Anlandevorrichtungen schließen das Zwischenglied der Boote oder Umladeschiffe aus und gestatten, direkt am Lande anzulegen oder an einem stets mit demselben zusammenhängenden Bauwerke. Bildet dieses eine Verkleidung der Ufer, vor denen sich eine genügende Wassertiefe befindet, damit die Schiffe ohne Schaden direkt an dieselben anlegen können, so nennt man es Kai (s.d.). Fehlt jedoch dicht am Ufer die nötige Wassertiefe, so ist man genötigt, vom Ufer bis in die tieferen Stellen des Hafens einen Damm oder eine Brücke zu erstellen, die man seit oder beweglich ausführen kann und die man Landungsbrücke (s.d.) nennt.
Crd. Zschokke.