Landungsbrücke

[68] Landungsbrücke stützt sich stets mit einem Ende auf das feste Ufer (eventuell ein festes Gerüst) und mit dem andern Ende entweder direkt auf das anlandende Fahrzeug oder auf einen schwimmenden Kai.

Jede derartige Brücke ist eine Klappbrücke, welche am Ufer auf kugelförmigen oder zylindrischen Zapfen aufliegt, am unteren Ende auf Rollen gelagert wird. Direkt auf das anlandende Fahrzeug niederzulassende Brücken bestehen aus einer Klappe (s. die Figur), welche auf dem Schiff s anlegt, durch ein Gegengewicht g ausbalanciert ist und mittels des Triebwerks c aufgerichtet werden kann. Derartige Einrichtungen finden Verwendung, wenn es geboten ist, zeitweise alle über die Ufermauer in das Wasser überragende Objekte zu entfernen. Ruht die Landungsbrücke auf Pontons, so erfolgt ihre Konstruktion entsprechend den im Art. Landungsvorrichtungen (s.d.) gegebenen Skizzen. An großen Landungsplätzen werden auch eine Reihe von Pontons gekuppelt und zu einem schwimmenden Kai gestaltet. Die Pontons sind in diesem Falle wasserdicht geschlossene Gefäße mit einem der eventuellen Belastung des Kais entsprechenden Auftrieb. Eine Reihe solcher in kurzen Entfernungen nebeneinander befindlichen Pontons wird so verbunden, daß man drei starke eiserne Längsträger mit denselben verschraubt und dadurch eine Tragkonstruktion für eine Holzbalkenabdeckung herstellt. Quer über die eisernen Längsträger werden sodann kräftige Deckbalken gelegt; auf diese kommt das nach oben konvexe Deck aus in der Regel zwei starken Bohlenschichten, deren oberste kalfatert werden muß. Die Landungsbrücken sind sodann in größerer Zahl zwischen dem schwimmenden und dem festen Kai angeordnet (s.a. Anlandevorrichtung, Landungsvorrichtungen, Seehäfen).

Landungsbrücke
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 68.
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