Anlegeplatz

[221] Anlegeplatz nennt man in einem Seehafen den Ort, der den Schiffen zum Anlegen angewiesen wird, bis sie zur Anlandung an einen Kai oder an eine Landungsbrücke gelangen können. In sogenannten offenen Häfen, in die man zu jeder Zeit eintreten kann, befinden sich die Anlegeplätze gewöhnlich auf der Landseite des Hafendammes oder in der Mitte der Hafenbecken. Bei Tidehäfen im Vorhafen, bei Flußhäfen im Fluß oder in einem Halbtidebecken. Immerhin müssen diese Plätze gegen Sturm und Wellengang Schutz bieten und gestatten, die Schiffe zu befestigen. Bei gutem Ankergrunde legen sich die Schiffe vor Anker, wogegen bei ungenügendem Ankergrunde oder auch wohl bei mangelndem Platze die Schiffe an einer Boje oder an einem Duc d'Albe befestigt werden. S.a. Seehäfen.

Crd. Zschokke.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 221.
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