Ausleger [1]
[402] Ausleger, über die Bordwand hinaus vorstehende Schienen oder eiserne Arme, an deren Enden Blöcke befestigt sind, durch die Taue zur Bedienung der Segel u.s.w. geholt werden. Bei Auslegerruderbooten dient der Ausleger zum Tragen der Rudergabel, s. Ruderboote.