[627] Schienen, im allgemeinen Holz- oder Metallstäbe zum Zusammenhalten nebeneinander liegender Teile (z.B. Beschläge im Holzverband, auf Schützentafeln u.s.w.) oder zur Armierung von Konstruktionsteilen, um ihre Tragfähigkeit zu erhöhen, oder zur Sicherung eines Bauteils vor Beschädigung (vgl. Eckschiene) oder zur Führung beweglicher Teile (s. Führung, Führungsschiene, Richtschiene sowie Reißschiene unter Zeichnen, technisches). Bei Eisenbahnen versteht man darunter gewöhnlich die Fahrschienen, d.h. die Schienen, welche die Räder der Fahrzeuge führen und tragen; aber auch für andre Zwecke werden Schienen verwendet.[627]
Die Eisenbahnschienen wurden schon aus verschiedenem Material und in den allerverschiedensten Querschnittformen und Abmessungen hergestellt, und wir können hiernach folgende Hauptarten unterscheiden:
1. Nach dem Material: Eisen-, Stahl- und Stahlkopfschienen (s. Schienenherstellung).
2. Nach dem Querschnitt: zwei Hauptformen, Stuhl- oder Doppelkopfschienen und Breitfußschienen, und als Abarten letzterer: Wechselstegschienen, Rillenschienen (für Bahnen, die in Straßen liegen) und Schwellenschienen (s. Oberbau). Bei den Stuhlschienen solche mit gleichem Unter- und Oberkopf (symmetrische Stuhlschienen) und solche mit schwächerem Unterkopf. Aeltere, heute nicht mehr gebräuchliche Formen, sind die Flachschienen, Pilzschienen, die Brück- oder Brunelschienen, die Barlowschienen, die Seatonsche Sattelschiene, die Z-Schiene von Latrobe, Hartwichschienen sowie andre ein-, zwei- und dreiteilige Schienen [1]. Ferner nach Form und Abmessung Hauptbahn-, Nebenbahn-, Kleinbahn- und Straßenbahnschienen.
3. Nach dem Zweck: Leit-, Schutz-, Streich- und Zwangschienen (s.d.) neben den Fahrschienen, um Entgleisungen zu vermeiden, gegenüber von Herzstücken, in Bögen oder auf Brücken (manchmal nur um die Wirkung einer Entgleisung zu verringern) und auf Wegübergängen (zur Befestigung der Spurrinnen); bei Weichen: die Backenschienen, d.h. die äußeren Fahrschienen, mit welchen die beweglichen Weichenzungen verbunden sind; bei Herzstücken: die Flügel-(oder Horn-)schienen; bei Doppelherzstücken: die Knieschienen, d.i. die abgebogene Fahrschiene (s. Herzstück und Gleiskreuzungen) und bei Eingleisungsvorrichtungen (s. Schutzschienen) die Fang- oder Trichterschienen. Ferner kommen zur Anwendung Druckschienen, d.h. bewegliche, unmittelbar vor der Zungenvorrichtung der Weichen und mit dieser durch Gestänge verbundene Flacheisen oder Winkel, welche verhindern, daß die Weiche, während ein Fahrzeug oder ein Zug darüber fährt, umgestellt wird. Sie werden besonders bei fernbedienten, nicht übersehbaren Weichen angewendet [2], [3]. Je nach der Konstruktion heißen die Druckschienen auch Sperr-, Hub- oder Fühlschienen.
Literatur: [1] Haarmann, Das Eisenbahngleise, Leipzig 1891. [2] Roll, Encyklopädie des Eisenbahnwesens, Wiesbaden 1891. [3] Eisenbahntechnik der Gegenwart, Bd. 2, 4. Abschn., Signal- und Sicherungsanlagen, Wiesbaden 1901, S. 1277.
H. Kübler.