Backhäuser

[432] Backhäuser, ländliche, selten selbständige Gebäude, meist in Verbindung mit dem Wirtschaftsgebäude oder dem Waschhause.

Zum Betriebe der ländlichen Bäckerei gehören nur zwei Räume, nämlich 1. die Vorstube, ein heizbares Zimmer von 20–25 qm Grundfläche zum Bereiten und Formen des Teiges, und 2. der Backraum, von dem aus der Backofen (s.d.) beschickt wird. Dieser Raum muß mindestens die gleiche Tiefe wie der Backofen mit Vorgelege erhalten, damit die Beschickung des Backofens möglich ist. Feuersichere Ueberwölbung des Backraumes ist empfehlenswert. Ueber Bäckereianlagen für den gewerblichen Betrieb Vgl. Brotfabrikation.

v. Tiedemann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 432.
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