[542] Bandmaß, Längenmaß von rechteckigem Querschnitt, bei dem die Dicke im Verhältnis zur Breite nur gering ist.
Nach der Eichordnung für das Deutsche Reich sind für größere Längen als 10 m nur Bandmaße zulässig, für kleinere Längen als 1 m sind Bandmaße dagegen unzulässig. Die Einteilungsmarken dürfen durch Striche, Punkte, Stifte u. dergl. hergestellt werden, doch dürfen Striche nicht aufgemalt, wohl aber aufgeätzt sein. Endlich können Bandmaße auch mit Endringen versehen sein, deren Mittelpunkte oder deren Begrenzungsflächen in unzweideutig bezeichneter Weise die Enden des Maßes bilden. Das Material des Bandes ist Leinwand, die in Oel gesotten und gefirnißt und zuweilen mit eingewobenen Metallfäden versehen ist, oder Leder, Pergament u.s.w., am besten aber Metall, und zwar dünnes Stahlblech oder Draht (Stahl oder Messing), eichfähige Maße dürfen nur aus Stahlblech hergestellt sein. S.a. Meßband.
Plato.