Bankgebäude

[58] Bankgebäude dienen der Vermittlung des Verkehrs zwischen den Geschäften für den internationalen Geldmarkt und dem Publikum. Je nach den verschiedenen Arten von Geldgeschäften sind zu unterscheiden: a) Geldbanken, b) Bodenkredit- und Hypothekenbanken und c) Versicherungsbanken.

Als nötige Räume sind vorzusehen: 1. für die Direktion mit Vorzimmer, Arbeits- und Sprechzimmern; bei Gesellschaften auch Sitzungszimmer für den Aufsichtsrat, 2. für die Kasse und 3. für die Buchhaltung. Hierzu kommen an nötigen Nebenräumen: Registraturen, Kleiderablagen, Wasch- und Aborträume, Aufzüge, Diener- und Botenzimmer. Die Zugänge für diese Räume und das Publikum sind getrennt zu halten. Für das letztere ist je nach der [58] Größe des Verkehrs ein kleiner Raum mit Zahltisch, meist aber eine große von Schalterschranken umgebene Halle zu beschaffen, von der aus die verschiedenen Geldgeschäfte besorgt werden. Dabei ist auf eine gute Beleuchtung der Kastentische Bedacht zu nehmen. – In der Nähe des Kassiers ist die Kasse, ein feuer- und diebsicherer Geldschrank, anzuordnen. In größeren Banken kommen hierzu noch weiträumige Schatzkammern, die meist im Untergeschoß gelegen, durch eine besondere Treppe zugänglich sind und dazu dienen, die Wertpapiere der Bank sowie besonders auch der Kunden in Stahlkammern sicher aufzubewahren. Hierüber ist in Bd. 8, S. 608 unter Tresor näheres gesagt. – Im Untergeschoß ist auch eine Dienerwohnung vorzusehen. – Die äußere wie die innere Gestaltung des Gebäudes soll den Reichtum der Mittel und eine vornehme Sicherheit zum Ausdruck bringen. Sämtliche Räume lind auf das gediegenste auszustatten und hierfür nur beste Stoffe zu verwenden. Die Beheizung der Räume soll eine zentrale sein, als Beleuchtung ist elektrisches Licht zu wählen. Ueber eine große Zahl bester Beispiele aus Deutschland, Frankreich und England gibt [1]–[9] Aufschluß.


Literatur: [1] Handbuch der Architektur, IV. Teil, 2. Halbbd., Heft 3. – [2] Baukunde des Architekten, II. Bd., 6. Teil, Berlin 1904, S. 84–140. – [3] Zentralbl. d. Bauverwaltung 1897, S. 223; 1899, S. 408; 1905, S. 598. – [4] Deutsche Bauztg. 1890, S. 121–125. – [5] Berlin und seine Bauten, II. Bd., 1896, S. 352 ff.; Reichsbank, S. 357 ff.; Berliner Kassenverein, S. 359; Preuß. Bodenkredit-Aktienbank, S. 361 ff.; Mitteldeutsche Kreditbank, S. 362 ff.; Norddeutsche Grundkreditbank, S. 366 ff.; Dresdener Bank, S. 367 ff.; Darmstädter Bauk. – [6] Bremen und seine Bauten 1900. – [7] Hamburg und seine Bauten 1890. – [8] Frankfurt a.M. und seine Bauten 1886. – [9] Köln a. Rh. und seine Bauten 1888.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 58-59.
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