Bauabrechnung

[567] Bauabrechnung, vollständige Zusammenstellung des Kostenaufwandes, den ein ausgeführtes Bauwesen veranlaßt hat.

Hierbei sind nicht nur die eigentlichen Baukosten, sondern auch die allgemeinen Verwaltungskosten, die Kosten der Kapitalaufnahme, die Bauzinsen, die Kosten für Grunderwerb, Erwerb von Servituten u.s.w. zu berücksichtigen. Der Bauabrechnung werden sämtliche Zahlungsbelege und für den Fall, daß der Bauvollzug durch Unternehmer erfolgte, auch die Verträge und besonderen Preisvereinbarungen beigelegt. Bei allen aus öffentlichen Mitteln hergestellten Bauten (Staatsbauten, Gemeindebauten u.s.w.) wird die Bauabrechnung einer Revision unterzogen und jeder Beleg auf seine Berechtigung geprüft; erst nach dieser Prüfung bezw. der Beseitigung aller hierbei sich ergebenden Differenzen ist die Bauabrechnung als abgeschlossen zu betrachten.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 567.
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