Bauplan [2]

[627] Bauplan, die mit eingeschriebenen Maßen versehene Zeichnung, nach der ein Bauobjekt herzustellen ist, bezw. nach der sich die Bauaufsicht und die Unternehmer zu richten haben. Als Arbeitszeichnungen werden die Baupläne in der Regel auf Pausleinwand gefertigt oder auf Leinwand aufgezogen, um ihnen die bei der häufigen Benutzung nötige Widerstandsfähigkeit zu geben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 627.
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