[626] Bauplan oder Bauprogramm, die im voraus aufgestellte Beschreibung des beabsichtigten Arbeitsvorganges bei größeren Bauten, behufs geregelter und deshalb sparsamer Ausführung.
Der Bauplan muß hauptsächlich die Zeiteinteilung der verschiedenen Arbeiten nach Vierteljahren und Monaten unter Berücksichtigung des Ausfalls durch Wintermonate sowie Fest- und Regentage, der Erschwerung durch besondere Umstände (Wasserzudrang, Arbeiten unter Tage bei Tunnelbauten, Schächten, pneumatischen Gründungen) u.s.w. zur Anschauung bringen und für jeden solchen Zeitabschnitt den Bedarfan Geldmitteln, Baustoffen und Arbeitskräften, auch etwaigen Baumaschinen und sonstigen Hilfsmitteln klarstellen und als zutreffend nachweisen.[626]
Bauprogramme nennt man sodann auch die für Konkurrenzausschreibungen zur Erlangung von Bauentwürfen aufgestellten Bedingungen, die Zweck, Umfang und zulässige Ausführungskosten einer beabsichtigten Anlage darlegen. In verschiedenen Ländern hat sich eine bestimmte Regel ausgebildet, auf Grund welcher derartige Konkurrenzausschreibungen erlassen werden.
Goering.