Bauplan

[485] Bauplan (Bauentwurf, Bauriß, Bauzeichnung), zeichnerische Darstellung eines bestehenden oder zu errichtenden Bauwerkes in verjüngtem Maßstab, aus der dessen innere und äußere Gestalt ersehen werden kann. Für einen Neubau wird zur Gewinnung des Gesamtgedankens zunächst der allgemeine B., die Entwurfskizze, gefertigt. Sie besteht in den wichtigsten geometrischen Projektionen (Haupt-Grundrissen,-Ansichten und -Schnitten) und gewöhnlich einer Außenperspektive, wird in kleinem Maßstab (etwa 1: 200) dargestellt und soll dem Bauherrn ein übersichtliches Bild des geplanten Werkes geben. Für die Ausführung wird dann der spezielle B. (1: 50) angefertigt, durch den die gesamte Einrichtung des Gebäudes derart klargestellt wird, daß danach veranschlagt, gebaut und abgerechnet werden kann. Zum B. gehören dann noch die Detailzeichnungen, aus denen die Konstruktionen und die künstlerische Durchbildung des Baues im einzelnen klargestellt wird, und die Arbeitsrisse, die den Bauhandwerkern zur Anfertigung ihrer Arbeiten dienen, zumeist auch von diesen selbst hergestellt werden. S. Bebauungsplan.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 485.
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