[628]Bauriß (Werkriß), der zum unmittelbaren Gebrauche für die Bauführer bezw. Unternehmer, Handwerker u.s.w. bestimmte, gewöhnlich in größerem Maßstabe ausgeführte Bauplan (s.d.).
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 628.