Bautagebuch

[633] Bautagebuch (Baujournal, Geschäftsjournal) hat den Zweck, über alle Leistungen, zu deren Beaufsichtigung der Führer des Tagebuches verpflichtet ist, so wie sie an jedem einzelnen Tage erfolgen, zu orientieren.

Es sind also sowohl die Arbeiten des Unternehmers, als auch die in Regie betriebenen täglich aufzuzeichnen, insbesondere die Zahl der Arbeiter, der Arbeitsfortschritt, etwaige außergewöhnliche Vorkommnisse u.s.w. Die Bauleitung schreibt im übrigen genau vor, wie der Bauführer, der Polier u.s.w. sein Tagebuch zu führen hat und stellt die Ergebnisse auch zu dem Zwecke zusammen, um bei etwa nachträglich sich ausbildenden Differenzen Anhaltspunkte zu deren Lösung zu gewinnen. Insofern ist das Bautagebuch sehr wichtig.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 633.
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