[230] Bolzensteine, Steine von etwa 0,25 m Querschnitt und 1,0 m Länge, in die, wie in der Figur angedeutet, ein eiserner Bolzen (Nivellementsbolzen) zur Bezeichnung eines Nivellementsfestpunktes eingelassen ist. Bei der preußischen Landesaufnahme werden in dieser Weise in Abständen von 2 km längs Chausseen und Eisenbahnen die Festpunkte des Landeshöhennetzes bezeichnet. Näheres s. Höhenmarke, Nivellieren.
Reinhertz.