[252] Brausen (Duschen), bei Badeeinrichtungen angewendet, um einzelne Teile oder den ganzen Körper mit feinzerteilten Wasserstrahlen zu überrieseln; es gibt Kopf-, Brust-, Rücken-, Knie-, Sitzbrausen u.s.w.; die vollkommenste Einrichtung ist die Ringdusche (s. Badeeinrichtungen), die Kapellendusche genannt wird, wenn sich die senkrecht stehenden Brauseröhren über die Einrichtung kuppelartig zusammenschließen.
Die gewöhnlichen Brausen werden aus Messing- oder Kupferblech in der Art, wie Fig. 1 zeigt, hergestellt; der Boden dieser Brausen (ca. 100 mm Durchmesser) ist an den Kelch angelötet und mit vielen seinen Löchern versehen; anstatt der einfachen Lochbohrung wendet man auch besonders eingesetzte Röhrchen an, wie Fig. 2, und nennt diese dann Stachelbrausen. Diese üben eine kräftigere Wirkung aus. Eine Brust- und Rückenbrause, im Gelenk drehbar, zeigt Fig. 3. Zweckmäßig ist die Kombination einer Brause mit einem Vollstrahl (Wechselbrause, s. Fig. 4) man kann hierbei durch Ziehen rechts oder links entweder die Brause oder den Vollstrahl zur Wirkung bringen. Die Brausen werden häufig an einem Arm an der Wand befestigt; der Arm bildet zugleich die Wasserzuleitung; diese Brausearme werden in der verschiedensten Weise, einfach und in künstlerisch gehaltenen Formen ausgeführt; ein vielfach angewendetes Modell ist z.B. Fig. 5. In Badeanstalten trifft man sie auch in Säulenform angeordnet, wobei verschiedener durch Lilienhähne zu bedienende Brausen (Kopfbrause, Rückenbrause, Unterleibsbrause u.s.w.) von einem senkrecht stehenden Rohre abzweigen. Zum Einlassen des Wassers in die Brausen werden vielfach Selbstschlußhähne mit Zugkette angewendet, sogenannte Brausehähne, Brauseventile. Die Zugkette hängt am Ende eines Hebels, der an der andern Seite ein Gegengewicht trägt (Fig. 6, [252] Grundriß und Ansicht). Die Brauseapparate finden eine ausgedehnte Anwendung bei den sogenannten Volksbädern (Brausebädern), bei denen die Brausen in der Regel schräg gestellt (Fig. 7) und entweder von einer horizontalen Brauseleitung (mittels eingelöteter Kniestücke und Metallregulierhähne) oder von einer Dienstbüchse mit selbstschließenden Hähnen und bemessenem Wasserquantum abgenommen werden.
Zahlreiche Patente sind auf Brausen erteilt; wir erwähnen: D.R.P. Nr. 12753, 14827, 15023, 16614, 18273, 19104, 19112, 22366 (rotierende Brause), 24685, 26270, 29088 (veränderliche Brausefläche), 30097, 45628, 49453, 49495, 49550, 50458, 50646, 51628, 52233, 57219, 59000, 60031, 69307 (Mischvorrichtung für Brausebäder), 74446 (Brausebadeinrichtungen), 78694, 82250, 82974, 84985, 87541, 87648, 89520, 94378. Bezugsquellen: D. Grove, Berlin; C. Maquet, Berlin und Heidelberg (für gewöhnliche und besondere sanitätlich vorgeschriebene Brausen); Fischer, Göppingen; Eschenbach & Haußner, Dresden; Thiergärtner, Baden-Baden, sowie die Installationsgeschäfte für Wasserversorgungs- und Heizungsanlagen u.s.w. Preise sind allgemein nicht angebbar.
Literatur: Zeichnungen und Beschreibungen enthalten die von den obengenannten Geschäften gebotenen Kataloge und die erwähnten Patentschriften; vgl. die Bd. 1, S. 443 dieses Lexikons genannten allgemeinen und aus dem Titel leicht erkennbaren (Volksbäder, Badeapparate u.s.w.) besonderen Abhandlungen.
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