Eckverband

[207] Eckverband. Für Eckverbände gilt die allgemeine Regel, daß man jedesmal[207] die Läuferschicht (s.d.) der einen der beiden zusammenstoßenden Mauern, der eine Binderschicht (s.d.) der andern Mauer entsprechen muß, bis zu deren Flucht durchgreifen läßt und sie so abschließt, wie es ihre Endigung erfordert.

Bei Backsteinmauern werden also als jedesmalige Endigung der Läuferschicht so viel Dreiquartiere (s.d.) nebeneinander zu legen sein, als die Mauer Steinbreiten zur Dicke hat.

In Fig. 1 genügen Schicht I und II für den Blockverband, während zur Bildung des Kreuzverbandes noch Schicht III und IV erforderlich sind. – Nur bei der Ecke von 1/2 Stein starken Mauern sind Dreiquartiere unnötig, da die Schichten durch ganze Steine im Schornstein- oder Läuferverband (s.d.) abgeschlossen werden (s. Fig. 2). Bei spitz- und stumpfwinkligen Ecken gestaltet sich der Verband ganz ähnlich; nur wird man bei stumpfwinkligen Ecken vom inneren Winkel aus in den Schichten abwechselnd die eine Senkrechte zur Mauerflucht als durchlaufende Stoßfuge annehmen und dementsprechend die Stoßfuge der nächsten Schicht um 1/4 Stein verschieben (s. Fig. 3 und 3a). Bei der spitzwinkligen Ecke läßt man jedesmal die äußere Läuferreihe der Läuferschicht bis zur Ecke fortlaufen, wobei gleichzeitig die Verlängerung der hinteren Flucht der andern Mauer als durchgehende Stoßfuge bis zu der erwähnten Läuferreihe auftritt (s. Fig. 4). Die hierbei entstehenden spitzwinkligen Stücke sind nicht zu vermeiden, fallen jedoch, bis auf die Endsteine der Läuferreihen, ins Innere der Mauer und sind daher von geringerer Bedeutung. Sollen bei stumpfwinkligen Ecken an beiden Mauerfluchten die gleichartigen Schichten in gleicher Höhe liegen, so werden vom inneren Winkel in der einen Schicht die Stoßfugen gleichzeitig zu beiden Mauerfluchten senkrecht gezogen, während die Stoßfugen der nächsten Schicht um 1/4 Stein zu verschieben sind (s. Fig. 5). Bei abgestumpften spitzwinkligen Ecken werden in gleicher Weise in den beiden Mauern gleichzeitig Läufer- oder Binderschichten durchgeführt, während an der abgestumpften Seite die entsprechende andre Schicht erscheint (s. Fig. 6). Für Mauern aus Quadern gelten dieselben Regeln, nur ist man hier in der Form der Steine weniger gebunden und kann für die Ecken größere Quader oder auch verkröpfte Steine verwenden (s. Fig. 7), obgleich die letzteren weniger zu empfehlen sind, da sie einen Materialverlust bedingen, weshalb besser nach Fig. 8 eingeteilt wird. Für spitz- und stumpfwinklige Ecken ist es bei Hausteinmauerwerk jedenfalls angezeigt, größere Eckquader anzubringen (s. Fig. 9).


Literatur: s. Backsteinverband und Quaderverband.

L. v. Willmann.

Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3., Fig. 3a.
Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3., Fig. 3a.
Fig. 4., Fig. 5., Fig. 6.
Fig. 4., Fig. 5., Fig. 6.
Fig. 7., Fig. 8., Fig. 9.
Fig. 7., Fig. 8., Fig. 9.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 207-208.
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