Schicht [1]

[614] Schicht, in der Geologie, ein einem einheitlichen und ununterbrochenen Bildungsvorgang entsprechender, ursprünglich horizontaler und von zwei annähernd parallelen Flächen begrenzter Gesteinsabsatz.

Hat die Schicht eine mäßige Dicke, über einen Fuß ungefähr, so wird sie oft Bank oder Lager genannt. Die über einer Schicht lagernde folgende oder jüngere wird das Dach (Dachflöz im Kohlengebirge) der ersteren, die unter ihr lagernde ihre Sohle genannt. Die gleiche Bedeutung haben »Hangendes« und »Liegendes« einer Schicht. Der kürzeste Abstand der beiden annähernd parallelen Begrenzungsflächen einer Schicht, also der Schichtflächen, gibt ihre Mächtigkeit. Ist die Schicht geneigt, so ist der vertikale Abstand der beiden Schichtflächen nicht ihre Mächtigkeit, sondern größer als diese. Nähern sich die beiden Schichtflächen einander bis zum Schnitt, so keilt die Schicht aus. Die Richtung, die eine auf der geneigten Schichtfläche gedachte, durchaus horizontale Linie besitzt, gibt das Streichen der Schicht, die Senkrechte dazu, also die Linie der stärksten Neigung, ihre Fallrichtung an. Stehen die Schichtflächen geneigt, so nennt man die quer zu ihnen stehenden Flächen die Schichtenköpfe, die Enden der Schichten an der Oberfläche das Ausgehende. Vertikale Schichten »stehen auf dem Kopf«. Alle Schichten sind ursprünglich in horizontaler Lage abgesetzt worden. Befinden sie sich nicht mehr in dieser Lage, so haben sie eine Störung ihrer Lagerung erlitten; sie sind geneigt, aufgerichtet, gefaltet, gebogen u.s.w. worden.

Leppla.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 614.
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