Einsteigeschacht

[257] Einsteigeschacht, ein unterirdischer Raum, der von oben durch eine kaminartige Oeffnung mittels Leiter oder Steigeisen zugänglich ist.

Derartige Räume werden erforderlich zur Unterbringung von Betriebsmechanismen für Wasserversorgungen, Kanalisationen u.s.w. und sind überwölbt oder mit Platten, Eisen u.s.w. abgedeckt. Je nach dem Zwecke, dem sie zu dienen haben, und dem Baumaterial, das zur Verfügung steht, werden sie in verschiedenartigster Weise angeordnet. Fig. 1 zeigt im Längsschnitt und Querschnitt eine 2 m lange, 1,5 m breite und 2 m hohe Kammer, wie dieselbe häufig[257] zur Unterbringung von Schiebern, Teilkasten und Leerlaufvorrichtungen bei Wasserversorgungen gebraucht wird. Das Einsteigen erfolgt durch einen vertikalen Schacht, der mindestens 0,70/0,70 m im Lichten weit sein muß; derselbe wird am bellen mit seiner Achse vor die Gewölbmitte und gegen die Stirn des Gewölbes gestellt. Ordnet man die Einsteigeöffnung im Gewölbe selbst an, so muß entweder von dem die Anlage bedienenden Wärter eine Leiter mitgebracht werden oder er muß sich frei in den Schacht ablassen, was sehr leicht zu Unglücksfällen führt und jedenfalls sehr unbequem ist. Einsteigeschächte zu Aquädukten sollten stets isoliert von den letzteren so erbaut werden, daß bei den Manipulationen, zu deren Zweck sie dienen, eine Verunreinigung des Wassers ausgeschlossen ist; einen derartigen Schacht zeigt Fig. 2. Er soll die Entleerung einer Haltung ermöglichen und gleichzeitig auch ein Beschlüpfen des Kanales behufs Revision gestatten. Zur Entleerung dient der an der Brücke zwischen Schacht und Aquädukt angebrachte Schieber; zum Einsteigen in den Aquädukt ist über der Brücke eine Oeffnung ausgespart, über die sich der Wärter hinüberzuschwingen hat. – Der den Einsteigeschächten zuzumessende Raum richtet sich nach ihrem Zwecke. Für die Bemessung des Zuganges ist bestimmend, daß durch denselben alle Einzelteile der im Schachte untergebrachten Mechanismen ein- und ausgetragen werden müssen. Der Schacht selbst muß dem Wärter genügend Raum zur Verrichtung seiner Obliegenheiten gewähren. Wasserleitungsschachte pflegt man so anzulegen, daß sich in denselben alle Flanschen bezw. Muffenverbindungen leicht anziehen und verstemmen lassen. Die Abdeckungen der Schachte gegen die Straße müssen durch solide gußeiserne Schachtdeckel erfolgen; liegen die Schachte an Stellen, die weder begangen noch befahren werden, so können leichtere schmiedeeiserne Deckel zur Anwendung kommen. In allen Fällen ist für eine Ventilation der Schachte zu sorgen, die in der Regel dadurch ermöglicht wird, daß man die Schachtdeckel mit Oeffnungen zum Luftein- und -austritt verlieht. – Bezüglich der Kanalschachte s. Kanalisation der Städte und Ortschaften.

Lueger.

Fig. 1.
Fig. 1.
Fig. 2.
Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 257-258.
Lizenz:
Faksimiles:
257 | 258
Kategorien: