Kammer

[312] Kammer, 1. Nebenraum in einer Wohnung, meist nicht heizbar, sowohl zum Schlafen als auch zum Aufbewahren von Vorräten, Kleidern, Speisen; sodann auch von Kunstschätzen, daher Kunstkammer, Schatzkammer, s. Kabinett; 2. Schlafraum an Bord für Offiziere und Passagiere, welcher durch hölzerne oder eiserne (Kriegsschiffe) Kammerschotte von dem Deckraum abgetrennt ist.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 312.
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