Entern

[241] Entern, im allgemeinen aufzeigen, z.B. in die Takelage zur Bedienung der Segel, in den Ausguck u.s.w.; im besonderen das Uebersteigen vom eigenen Schiff oder Boot auf ein feindliches zwecks Wegnahme desselben im Nahkampf.

von Niessen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 241.
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