Fernschalter

[707] Fernschalter, Apparat zur Einschaltung des elektrischen Stromes aus beliebiger Entfernung von der Erzeugungs- oder Verwendungsstelle.

Der Fernschalter liegt im Nebenschluß zur Hauptleitung im Maschinenkaufe bezw. an der einzuschaltenden Leitung, so daß nicht die starken Drähte der letzteren, sondern nur die schwachen Nebenschlußdrähte nach der Ausschaltestelle geführt zu werden brauchen. Beistehende Figur zeigt das Schaltungsschema eines von den Bergmann-Elektrizitätswerken, Berlin, hergestellten Fernschalters. Die von der Dynamo d (oder von einer Akkumulatorenbatterie) ausgehenden Leitungen sind zu den Klemmen 1 und 4 des Schalters geführt, während die Licht- oder Kraftleitung an den Schalterklemmen 2 und 3 liegt. Beim Niederdrücken des Tasters T1 der in beliebiger Entfernung vom Schalter angebracht sein kann und durch die dünnen Leitungen mit ihm verbunden ist, gelangt der Strom in den Elektromagneten c1, der infolgedessen den Schalthebel s anzieht, wobei seine Kontakte k1 und k2 die Klemmen 1 mit 2 sowie 3 mit 4 verbinden. Der Hebel wird nach erfolgter Einschaltung durch die Nase n der Falle f festgehalten. Behufs Ausschaltung wird der Taster t2 einen Augenblick niedergedrückt; es tritt dann der zweite Elektromagnet c2 in Tätigkeit, zieht die Falle f an, wodurch Schalthebel s frei wird, so daß ihn die Abreißfeder a zurückziehen kann. Die zur Betätigung des Schalters erforderliche Stromstärke ist sehr gering (ca. 0,1 Ampère). Es kann eine beliebige Anzahl von Tastern an denselben Fernschalter angeschlossen werden, so daß z.B. eine Lampengruppe von verschiedenen Stellen ein- und ausschaltbar ist.

Bei einer andern Konstruktion sind die Elektromagnete durch Solenoide ersetzt und an Stelle der beiden Taster ist ein einziger Momentdrehschalter getreten; die Solenoide werden hierbei nach dem Einbezw. Ausschalten sofort stromlos.

Die Fernschaltung eignet sich z.B. für Straßenbeleuchtung zum Einschalten einzelner Straßen oder Straßengruppen von der Zentrale aus; ferner für Ueberlandzentralen zur zeitweisen Versorgung entfernt gelegener Orte mit Licht und Kraft; sodann zum An- und Abstellen von Elektromotoren, die an entfernten Stellen zum Betrieb von Pumpen, Gebläsen u. dergl. dienen.

Holzt.

Fernschalter
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 3 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 707.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: