[54] Flachstellen der Radlaufflächen, ebene, flachgeschliffene Stellen, die hauptsächlich durch übermäßiges Bremsen der in Bewegung befindlichen Fahrzeuge[54] entstehen, indem die Räder bei Festbremsung bis zum Stillstande mit demselben Teilstücke ihres Umfanges dauernd auf den Schienen schleifen. Flachstellen mit größeren Pfeilhöhen verursachen harte Stöße, sind daher für die Betriebsmittel und den Oberbau schädlich und müssen durch Abdrehen der Räder beseitigt werden.
Nach dem »Uebereinkommen betreffend die gegenseitige Wagenbenutzung im Bereiche des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen«, gültig ab 1. Januar 1891, Anlage II, P. 7, berechtigen Räder, die auf ihrer Lauffläche Flachstellen von mehr als 5 mm Pfeilhöhe zeigen, zur Zurückweisung der betreffenden Wagen von der Uebernahme.