Fluchtschnur

[97] Fluchtschnur, dient zur Bestimmung der Fluchtlinie einer Mauer, nach welcher sich der Arbeiter beim Aufführen der Mauer zu richten hat.

Gewöhnlich ist sie 15–20 m lang, etwa 0,5 cm stark und wird von einer Rolle (der sogenannten Schnurrolle) abgewickelt. Man spannt die Fluchtschnur mit Hilfe von Nägeln, die in das Gerüst geschlagen werden, an der einen Mauerflucht, bei dicken Mauern auch an beiden, Fluchten, genau in der zu mauernden Schichthöhe, und richtet die äußeren Steinreihen nach ihr ein, wobei die Ecksteine maßgebend sind und zuerst versetzt werden.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 97.
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