Forstschutzstreifen

[145] Forstschutzstreifen (Feuerschutzstreifen, Sicherheitsstreifen), d.h. Geländestreifen beiderseits der Eisenbahn, die durch ihren Zustand verhindern, daß in Wäldern, Heiden und trockenen Mooren Brände durch Flugfeuer entliehen oder sich fortpflanzen.

Während nach der älteren Auffassung solche Geländestreifen von Waldbeständen vollständig zu befreien und wund zu halten oder nur in bestimmter Weise wirtschaftlich zu benutzen[145] waren, steht man jetzt (Kienitzsches Verfahren) als beste Schutzanlagen mit Holz bestandene Streifen von solcher Breite (etwa 12–15 m) an, daß die glühenden Kohlenstückchen nicht hindurch oder über sie hinwegfliegen können. Da Waldbrände immer im Bodenüberzug entstehen, empfiehlt es sich, den Bodenüberzug der Schutzstreifen von brennbaren Stoffen wie Heidekraut, Wacholder, hohes, trockenes Gras, abgefallene trockene Zweige u.s.w., freizuhalten, auch die Bäume auf dem Schutzstreifen bis 1,5 m Höhe von allen trockenen Aesten zu befreien. Gegen das Ueberlaufen entstandener Brände sind zwischen der Bahnböschung und dem Schutzstreifen und zwischen diesem und der dahinterliegenden zu schützenden Forst u.s.w. Gräben oder Wundstreifen von 1–1,5 m Breite erforderlich, die in gewissen Abständen (20–40 m) durch ebensolche Quergräben oder Querstreifen verbunden werden.

Cauer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 145-146.
Lizenz:
Faksimiles:
145 | 146
Kategorien: