[298] Freiflächen. Unter Freiflächen werden im Städtebau die öffentlichen Plätze aller Art, besonders aber die Schmuck-, Erholungs-, Spiel- und Sportplätze, ferner die öffentlichen Parkanlagen und Promenaden sowie die Wald- und Wiesenflächen (Grünflächen) verbanden, welche dauernd von der Bebauung freigehalten werden.
Auf Wald- und Wiesenflächen füllten mindestens 10% des städtischen Weichbildes, auf die übrigen Freiflächen gleichfalls wenigstens 10% desselben entfallen.
Stübben.