Freiflächen

[298] Freiflächen. Unter Freiflächen werden im Städtebau die öffentlichen Plätze aller Art, besonders aber die Schmuck-, Erholungs-, Spiel- und Sportplätze, ferner die öffentlichen Parkanlagen und Promenaden sowie die Wald- und Wiesenflächen (Grünflächen) verbanden, welche dauernd von der Bebauung freigehalten werden.

Auf Wald- und Wiesenflächen füllten mindestens 10% des städtischen Weichbildes, auf die übrigen Freiflächen gleichfalls wenigstens 10% desselben entfallen.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 298.
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