[399] Geräte, im Bauwesen, 1. Werkzeuge, die zur Herstellung eines Bauwerks von den Maurern, Zimmerleuten u.s.w. gebraucht werden; 2. bewegliche Ausstattungsgegenstände, z.B. Hausgeräte, Geräte in Kirchen, in Küchen u.s.w. In der Maschinentechnik alle zur Herstellung von Maschinen und Maschinenteilen erforderlichen Werkzeuge und die zum Betriebe erforderlichen Teile (z.B. Schürhaken, Kohlenschaufeln, Schubkarren bei Dampfkesseln); die landwirtschaftlichen Geräte, Fischereigeräte, Jagdgeräte, Geräte für Tiefbohrungen u.s.w. Ferner gehören hierher die verschiedenen Handwerksgeräte aller Art (s. die Spezialartikel), die Geräte zur Wasserbeischaffung bei Brandfällen, wie: Butten, Tragkübel, Feuereimer, Rädertienen, Wasserfuhrwerke und größere Saugfeuerspritzen, sogenannte Hydrophore (s. Feuerschutz und Feuerrettungswesen).