Gerüstleitern

[409] Gerüstleitern dienen zum Besteigen der Gerüste und müssen entsprechend lang und stark sein. Hohe Leitern müssen ein- oder mehreremal abgesteift und jedenfalls mit dem oberen Ende am Gerüst beteiligt sein. Sie führen in der Regel nur von einem Gerüststockwerk zum andern.

Bei größeren Bauten werden statt der Leitern auch Laufstege in Form schräger Ebenen, einige Bretter breit, angeordnet, die mit Querleisten zum besseren Halt beim Auftreten benagelt werden. In der Mitte bleibt auch wohl ein Streifen unbenagelt, der den Karrenrädern zur Bahn dient.


Literatur: Sicherheitssprosse für Leitern von G. Nachmann (D.R. P. Nr. 17200), Deutsche Bauztg. 1882, S. 49.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 409.
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