[485] Gewerbeschule, Unterrichtsanstalt, die der gewerbetreibenden Jugend die geeigneten Kenntnisse sowie die Vorbildung zur Ausübung ihres Faches bieten soll. Der Vielseitigkeit der gewerblichen Entwicklung entsprechen die verschiedenartigsten Schulen: Handwerker-, Feiertags-, Sonntagsschulen für solche, die als Lehrlinge oder Gesellen im Gewerbe tätig sind. Die Baugewerbe-, Maschinenbauer-, Uhrmacher-, Holzschnitzerschulen u.s.w. sind zu intensivem Fachunterricht errichtet, während die Kunstgewerbeschulen, Polytechniken, zu einer höheren Ausbildung der Fachleute führen.
Je nach den Zielen und Methoden werden die Gebäude außer den Lehr- und Zeichenzimmern, welch letztere nach Norden liegen füllten, Werkstätten verschiedener Art, Laboratorien für Chemie und Physik, Sammlungen von Modellen u.s.w. aufzunehmen haben. Hierzu kommt ein größerer Saal für feierliche Akte, Preisverteilung und Ausstellung der Arbeiten, sowie etwa Wohnung des Direktors und für einen Diener. In manchen Anstalten erhalten die auswärtigen Schüler Wohnung im Hause, so daß noch Lern- und Schlafzimmer und etwa ein Speisesaal mit Küchenabteilung zu beschaffen sind, eine Art Kasernierung, die in einigen Baugewerbeschulen Norddeutschlands sich bewährt hat. Ueber Einrichtung der Schulräume s. Schule.
Literatur: [1] Baukunde des Architekten, Bd. 2, Berlin 1886. [2] Handbuch der Architektur, Darmstadt 1889, 4. Teil, 6. Halbbd., Niedere und hohe Schulen. [3] Klasen, L., Grundrißvorbilder, Leipzig 1884, Abt. 3, Gebäude für Erziehung und Unterricht.
Weinbrenner.