[526] Giebelgebinde, 1. bei Fachwerkbau das Gebinde (s.d.), das den Giebel selbst bildet. Es besteht außer den Sparren und den Balken aus mehreren senkrechten Pfosten (Giebelsäulen) mit der nötigen Verstrebung und wagerechten Hölzern (Ausbindung) für etwaige Ausmauerung (s. die Figur S. 527) oder zur[526] Beteiligung einer Bretterschalung (s.d.) zum Schütze gegen Wetterschlag; 2. bei Steingiebeln: der unmittelbar anstoßende Binder, bei dem die Pfetten noch in das Mauerwerk einbinden und mit diesem durch Anker verschlaudert sind.
Weinbrenner.