[316] Gebinde, 1. Holzverbindung zur Versteifung, Unterstützung u. dergl., besonders bei Dächern s.v.w. ein Sparrenpaar mit dem nötigen Verbandholz.
Man unterscheidet: 1. Lehrgebinde, das erste Gespärre, das auf der Zulage abgebunden wird und nach dem alle andern Gebinde anzufertigen sind; es enthält außer den Sparren die Stuhlsäulen und übrigen Hölzer des Dachbundes (s. Dach), daher auch Voll- und Hauptgebinde, während 2. das Leergebinde (Freigebinde) nur aus den Sparren, Balken und Kehlbalken besteht. 3. Halbgebinde, das nur zu einem Teil in der Dachform liegt, z.B. beim Walmdach (s. Dach). 4. Schiftgebinde, bei dem die Sparren auf den Gratsparren aufsetzen. 5. Gratgebinde, der Binder, in dem der Gratsparren lieh befindet.
2. Eisenverbindung aus vier umschließenden Schienen, die an den Enden durch Schraubung zusammengehalten sind; 3. eine Reihe oder Schar gleichartiger Schiefersteine; je nach der Lage in der Dachfläche unterscheidet man Trauf- oder Fußgebinde, Firstgebinde u.s.w. (s. Schieferdach); 4. im Garnhandel Unterabteilung der Strähne (s. Garn).
Weinbrenner.