Hohlpfeiler

[103] Hohlpfeiler, nicht mit Mauern in seitlicher Verbindung stehende Luft- oder Rauchkanäle, die einzeln oder in Gruppen vereinigt, z.B. als Schornsteine, von der Dachbalkenlage an oder selbständig für sich (s. Fig. 1 und 2) aufgemauert werden. Für den Steinverband gelten dieselben Regeln wie bei den Hohlmauern.

Bei Schornsteinen von kleinerem Querschnitt werden die Wandungen und etwa vorhandene Zungen einen halben Stein stark gemacht, und es wird der Schornstein- oder Läuferverband angewendet (s. Fig. 1 und 2). Bei größeren Querschnitten und Höhen werden die Wandungen einen Stein stark (s. Fig. 3 und 4) und stärker angenommen. Bei Fig. 4 entsteht die[103] zweite Schicht, indem man sich die dargestellte Schicht um 45° gedreht denkt. Bei kreisförmigen Querschnitten gelten die Verbandregeln für gekrümmte Mauern (s.d.). Literatur s. unter Hohlmauern.

L. v. Willmann.

Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3., Fig. 4.
Fig. 1., Fig. 2., Fig. 3., Fig. 4.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 103-104.
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