Indigopapier

[176] Indigopapier, ein mit Indigokarmin (s.d.) gefärbtes und so präpariertes Papier, daß dasselbe, zwischen zwei weiße Papiere gelegt, die auf dem oberen Blatt gezogene Schrift oder Zeichnung auf dem unteren Blatt wiedergibt. Auch bestimmte Lichtpauspapiere erhalten diesen Namen (s. Papiersorten).

Kraft.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 176.
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