[313] Invalidenversicherung . In der Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911 sind die drei bisher durch verschiedene Gesetze geregelten Zweige der Arbeiterversicherung (Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung) zu einem einheitlichen Gesetze zusammengearbeitet worden. Dabei wurde die bisherige Versicherung gegen Invalidität und Alter durch eine Hinterbliebenenversicherung erweitert. Der Kreis der Versicherten wurde außerdem nur wenig geändert. Die Wochenbeiträge wurden erhöht. Diese neuen Bestimmungen traten am 1. Januar 1912 in Kraft [1]. Die Kriegsverhältnisse erforderten verschiedene Maßnahmen, andere ergaben sich aus Anlaß des Waffenstillstandes [2], [3].[313]
Literatur: [1] Kommentar zur Reichsversicherungsordnung, Hanow, 1. Buch, Hanow-Lehmann, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung 4. Buch, Lehmann 5. u. 6. Buch. [2] Monatsschrift für die Arbeiter- und Angestelltenversicherung von Kaskel u.a. [3] Monatsblätter der Arbeiterversicherung. Herausg von Mitgliedern des Reichsversicherungsamts.
Hartmann.