[740] Küstenbeleuchtung dient zur Kenntlichmachung der Nähe der Küste zur Nachtzeit, s. Leuchtfeuer, Leuchtturm, und insbesondere die verschiedenen Feuerarten zum Unterscheiden der Küstenstriche, Blink-, Blitz-, Brücken-, Doppel-, Drehfeuer, Festes Feuer, Feuer, Feuer, unterbrochenes, Funkel-, Gruppen-, Hafen-, Leit-, Misch-, Quermarken-, Richt-, Wechselfeuer.
von Niessen.