Küstenbeleuchtung

[740] Küstenbeleuchtung dient zur Kenntlichmachung der Nähe der Küste zur Nachtzeit, s. Leuchtfeuer, Leuchtturm, und insbesondere die verschiedenen Feuerarten zum Unterscheiden der Küstenstriche, Blink-, Blitz-, Brücken-, Doppel-, Drehfeuer, Festes Feuer, Feuer, Feuer, unterbrochenes, Funkel-, Gruppen-, Hafen-, Leit-, Misch-, Quermarken-, Richt-, Wechselfeuer.

von Niessen.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 740.
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