Kanalmündung

[358] Kanalmündung ist die mit dem Flusse unmittelbar zusammenhängende Strecke eines in den Fluß einmündenden Kanales, deren Wasserspiegel die Höhe des variabeln Flußwasserspiegels besitzt; sie wird vom Flusse bis zur nächstgelegenen Kammerschleuse (s.d.) gerechnet.

Um die Ablagerung von Sinkstoffen an den Kanalmündungen möglichst hintanzuhalten und die Einfahrt in dieselben aus dem Flusse ungefährlich zu gestalten, ordnet man sie tunlichst an einem konkaven Flußufer an, oberhalb von benachbarten Nebenfluß- bezw. Bachmündungen und vom Flusse nach aufwärts gerichtet. In der Regel bekommt eine Kanalmündung jene Erbreiterung und Länge, daß sie eben noch als Wendeplatz und Vorhafen, zuweilen auch als Zufluchtshafen (s. Winterhafen) dienen kann. Wenn das Flußhochwasser in die benachbarte Kanalhaltung eindringen kann, erhält die unterste Kammerschleuse im flußseitigen Haupte zur Abwehr desselben Fluttore, welche mindestens 50 cm über das größte Hochwasser reichen müssen; soll inzwischen auch der Schiffsverkehr noch möglich sein, so wird hier durch Einbau eines Gegentores auch im zweiten Kammerhaupte die Kammerschleuse zu einer nach beiden Richtungen kehrenden. Zur Abhaltung einer allfälligen Querströmung in der Kanalmündung infolge Hochwassers sind Schutzdämme an den Kanalmündungen angezeigt.

v. Schneller.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 358.
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